Interzoo | Zulassung als Fachbesucher

Ihre Zulassung als Fachbesucher

Die Interzoo ist eine reine Fachmesse, zu der ausschließlich Fachbesucher aus den entsprechenden Branchen/Wirtschaftszweigen zugelassen sind. Nur so können wir die Kompetenz der Veranstaltung als Weltleitmesse, die Qualität des Angebots und Ihren erfolgreichen Messebesuch sicherstellen.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass für den Erwerb von Eintrittskarten bestimmte Nachweise erbracht werden müssen.

Zulassungskriterien

1. Wer ist Fachbesucher der Interzoo? 

Personen, die in den folgenden Branchen/Wirtschaftszweigen geschäftlich tätig sind: 

  • Zoofachhandel (Einzel-, Groß- und Versandhandel) 
  • Fachbehörden (z. B. Veterinärämter) 
  • Fachverbände der Heimtierbranche 
  • Franchise-Organisationen, Einkaufsgemeinschaften (Zoo-/Gartenfachhandel) 
  • Gartencenter, Landhandel und Baumärkte
  • Heimtier- und Zierfischgroßhandel 
  • Hersteller von Heimtiernahrung und -bedarf, Zulieferer, Vertriebsgesellschaften 
  • Hundefachwirt, IHK-geprüft 
  • Hundeschulen, gewerblich 
  • LEH, Drogerien, Discounter und Möbelhäuser 
  • Logistik- und Transportunternehmen mit Bezug zum Heimtier
  • Marktforschungsunternehmen
  • Medien-Dienstleister mit Branchenbezug (als Nachweis ist eine personalisierte schriftliche Einladung eines Ausstellers notwendig)
  • Start-ups mit Branchenbezug (auf individuelle Anfrage)
  • Naturkost-/Biofachhandel, Reformhäuser
  • Petfood Technologie
  • Reitsport- und Angelsportfachhandel
  • Samen- und Pflanzenfachhandel
  • Schulungs- und Beratungsservices für die Heimtierbranche
  • Studierende mit Fachbezug (z. B. Tiermedizin, Biologie, Zoologie, Tierwissenschaften, Messewirtschaft, Betriebswirtschaft)
  • Tierärzte, Tierkliniken, Tierheilpraktiker, Apotheken
  • Tierpflegesalons, Tierpensionen
  • Verlage, Fachautoren, Print- und Onlinemedien mit Branchenbezug
  • Versicherungen mit Branchenbezug
  • Zoologische Gärten, Tierparks
  • Zuchtbetriebe, die den Heimtiergroßhandel beliefern 

Keinen Zutritt haben: Privatbesucher, Hobbyzüchter, Mitglieder von Tierzucht- und Tierliebhabervereinen u. ä. und alle Personen, die nicht in den genannten Branchen/Wirtschaftszweigen geschäftlich tätig sind. 

2. Welche Nachweise sind erforderlich? 

  • Gewerbeanmeldung aus der eindeutig hervorgeht, dass das Unternehmen mit den Waren, die auf der Interzoo ausgestellt werden, Handel treibt 
  • Handelsregisterauszug aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Unternehmen mit den Waren, die auf der Interzoo ausgestellt werden, Handel treibt 
  • Persönliches Zulassungsschreiben eines Ausstellers: Wenn keiner der vorgenannten Nachweise vorgelegt werden kann, ist es möglich, sich durch ein Zulassungsschreiben eines Ausstellers legitimieren zu lassen. Die Einladung auf dem Firmenpapier des Ausstellers muss den Namen der eingeladenen Person enthalten, sowie Firmenname, Namen, Anschrift, Firmen E-Mail Adresse und Website des Unternehmens, für das er tätig ist.
  • Lieferantenrechnungen neueren Datums, aus denen hervorgeht, dass mit den Waren, die auf der Interzoo ausgestellt werden, gehandelt wird (Nur in Verbindung mit einer personalisierten Visitenkarte gültig) 
  • Mitarbeiterlegitimation eines besuchsberechtigten Unternehmens, d.h. eine auf Firmenpapier ausgestellte Bestätigung der/des Vorgesetzten, in der die Mitarbeiter persönlich genannt werden und bestätigt wird, dass es sich bei diesen Personen um Mitarbeiter des Unternehmens handelt. 
  • Studierende legitimieren sich mit einem gültigen Studentenausweis und einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung (Fachbezug erforderlich, z.B. Tiermedizin, Biologie, Zoologie, Tierwissenschaften, Messewirtschaft, Betriebswirtschaft). 
  • Dienstausweis einer zutrittsberechtigten Fachbehörde 
  • Medien-Dienstleister mit Bezug zur Heimtierbranche legitimieren sich mit einer personalisierten schriftlichen Einladung eines Ausstellers. Nicht personalisierte Einladungen zum Selbstausfüllen können wir leider nicht akzeptieren. 
  • Anbieter von Schulungs- und Beratungsservices für die Heimtierbranche, die freiberuflich tätig sind, legitimieren sich mit der gültigen Umsatzsteuer Identifikationsnummer. 
  • Eintrittsgutscheine gelten nicht als Legitimation. Zusätzlich ist die Gewerbeanmeldung oder ein anderes der oben genannten Dokumente erforderlich.

3. Wo registriert und legitimiert man sich als Fachbesucher? 

Nutzen Sie unseren Online-TicketShop! 

Registrieren und legitimieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter/Kollegen bequem vor Beginn der Interzoo im Online-TicketShop, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie Ihr E-Ticket per E-Mail. 
Sie können auch vor Ort an den Tageskassen Ihre Eintrittskarte erwerben oder Gutscheine einlösen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Einlösung vor Ort eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10 berechnet wird.